Privatgutachten

Privatgutachten über Mängel- und Schäden an Gebäuden und zur privaten Beweissicherung werden erstattet für:

  • Private Auftraggeber
  • Öffentliche Auftraggeber
  • Handwerksbetriebe
  • Generalunternehmer
  • Bauträger
  • Hausverwaltungen

Die Gutachten dienen zur Vermeidung oder zur fachlich fundierten Vorbereitung von Baurechtsstreitigkeiten. Vor jeder Gutachtenausarbeitung erfolgt eine Objektbegehung mit Analyse von
Mängeln und/oder Schäden sowie eine bautechnische Beratung.
Rechtsanwälte können auf Grundlage der privaten Tatsachenfeststellung und kompetenten baufachlichen Beurteilung fundierte Beweisanträge stellen und somit ihre Mandantschaft  optimal unterstützen.
       
In den bearbeiteten Gutachten haben sich die Auftraggeber von:

  • Systematik,
  • Sachlichkeit
  • Sachkunde
  • Nachvollziehbarkeit
  • Nachprüfbarkeit
  • Anschaulichkeit

der Ausarbeitung überzeugen können.

Neben der Sachkunde zur Analyse von Mängeln- und Schäden an Gebäuden vom Keller bis zum Dach bestehen vertiefte Kenntnisse im Gebiet Bauphysik (Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schallschutz)
Gebäudeabdichtung, Dränanlagen, Holzbauschäden, Schimmelpilzschäden, Architektenplanung und Baukonstruktion